Unser Angebot

Leistungsangebot

In unserer Praxis bieten wir die Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen sowie in diesem Rahmen:

  • Laboruntersuchungen von Blut, Urin und Stuhl
  • Lungenfunktionstestung
  • Ultraschall der Bauchorgane und der Schilddrüse
  • Ruhe-EKG
  • Individuelle Impfberatung
  • Jugendschutzuntersuchungen
  • Begleitung bei seelischen Belastungen (sog. Psychosomatische Grundversorgung)
  • Langfristige Begleitung chronischer Erkrankungen inklusive Chronikerprogramme (DMP) für koronare Herzkrankheit, chronische Lungenerkrankungen und Diabetes mellitus Typ 2
  • Vorsorgeuntersuchungen:
    – Gesundheitsvorsorge (sog. Check-up) einmalig ab 18 Jahre, alle 3 Jahre ab 35 Jahre
    – Hautkrebsscreening ab 35 Jahre, alle 2 Jahre
    – Krebsvorsorge Mann ab 45 Jahre, einmal im Jahr
    – Untersuchung der Bauchschlagader für Männer ab 65 Jahren einmalig
  • Reisemedizinische Beratung inklusive Gelbfieberimpfung (Selbstzahlerleistung)
  • Palliativmedizinische Begleitung fortgeschrittener Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, für die das Hauptziel der Begleitung die Lebensqualität ist
  • Erstellung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (Selbstzahlerleistung)

Und natürlich kommen wir bei Bedarf auch zu Ihnen nach Hause!

Hausarztzentrierte Versorgung

Sicher haben Sie die (unerfreuliche) Entwicklung der Finanzierung der Hausarztmedizin und auch den Protest unserer Zunft hiergegen in den Medien mitverfolgt. Auch wir kämpfen, so gerne wir unserem erfüllenden Beruf nachgehen, mit steigenden Patientenzahlen und überbordender Bürokratie bei fehlender oder nicht kostendeckender Lohnsteigerung (Stichwort: Budgetierung!).

Aus diesem Grund erfolgt die Aufnahme von NeupatientInnen im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV). Dieses mindestens gleichwertige Alternativmodell zur Regelversorgung gewährleistet, dass wir für die Arbeit, die wir leisten, auch zuverlässig bezahlt werden. Vom Thema „Geld“ einmal abgesehen stehen wir als Praxis vollumfänglich hinter den Grundsätzen der HzV, namentlich der Rolle des Hausarztes als koordinierende Zentralperson in der medizinischen Versorgung unserer Patienten. Hier erfahren Sie mehr über die HzV: https://www.haev.de/hausarztvertraege/vorteile-fuer-patientinnen-und-patienten

Daily Business: „Krankmeldungen“

Ein Gutteil unserer täglichen Arbeit besteht im Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, landläufig auch „Krankmeldungen“ genannt. Immer wieder kommt es hierbei zu Missverständnissen, die das Klima zwischen Ihnen, liebe Patienten, und uns, dem Praxisteam, belasten. Zu Ihrer Information und auch, um den Ablauf hiermit in Zukunft vielleicht ein wenig reibungsärmer zu gestalten, hier einige „Spielregeln“:

Die gesetzlichen Grundlagen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung regelt die gleichlautende Richtline des gemeinsamen Bundesausschuss für Gesundheit (G-BA), die sie hier finden: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3374/AU-RL_2023-12-07_iK-2024-02-21.pdf. Aus der Richtlinie geht unter anderen hervor:

Ausschließlich Krankheiten und nicht etwa Termine bspw. beim Arzt oder Physiotherapeuten rechtfertigen eine Krankmeldung.

Im Falle einer Erkrankung obliegt es dem Patienten, sich unverzüglich in der Praxis zu melden. Die Richtlinie besagt: „Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden.“

Daraus folgt, dass eine rückwirkende Krankmeldung, wie sie täglich mehrfach bei uns eingefordert wird, nur in Ausnahmefällen zulässig ist. Wir definieren solche Ausnahmen bspw. medizinischer Natur (schwere Grippe, während der man nicht einmal den Telefonhörer zur Hand nehmen kann).

Wenn wir auch seit einigen Jahren glücklicherweise die Möglichkeit haben, in leichteren Fällen nach einer fernmündlichen Konsultation „krank zu schreiben“, so liegt die Entscheidung darüber, wann wir das für verantwortbar halten, doch in unserer Hand. Die Richtlinie sagt hierzu eindeutig: „Sofern der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt eine hinreichend sichere Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Video(Telefon)sprechstunde nicht möglich ist, ist von einer Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Video(Telefon)sprechstunde abzusehen und auf die Erforderlichkeit einer unmittelbar persönlichen Untersuchung durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt zu verweisen. […] Ein Anspruch auf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Video(Telefon)sprechstunde besteht nicht.“

Wir als Praxisteam sind ebenso wie Sie, liebe Patienten, dazu angehalten, uns an diese Richtlinie zu halten und bitten Sie darum, uns die Arbeit zu erleichtern, indem Sie insbesondere o.a. Punkte beachten.

Vielen Dank!

Psychotherapie

Ein wesentlicher Bestandteil der medizinischen Versorgung in unserer Praxis gilt nicht nur dem Körper, sondern auch der Seele unserer PatientInnen. Wie allgemein bekannt, ist beides ohnehin eng miteinander verflochten und nicht ohneeinander zu denken. Beide Inhaberinnen sowie auch die angestellten Ärzte sind psychosomatisch qualifiziert.
Zusätzlich zu dieser sogenannten „hausärztlichen psychosomatischen Grundversorgung“ verfügt Frau Dr. Nelting über die Zusatzqualifikation „Fachgebundene Psychotherapie“. Im Rahmen dieser bietet sie tiefenpsychologisch orientierte Psychotherapie in der Praxis an.


Da unser hauptsächlicher Versorgungsauftrag in der Hausarztmedizin liegt, sind die psychotherapeutischen Kapazitäten („freie Plätze“) leider begrenzt. Bitte erkundigen Sie sich gerne telefonisch (und nicht per email!), ob es derzeit Beratungs- und/oder Behandlungsmöglichkeiten in diesem Bereich gibt.

Reisemedizinische Beratung

Mit demselben Herzblut wie der Allgemeinmedizin und (in Frau Dr. Neltings Fall) der Psychotherapie widmen wir uns auch der Reiseberatung, also der Empfehlung für Sie individuell wichtiger Impfungen sowie anderer gesundheitlicher Schutzmaßnahmen bei (Fern-)Reisen. Um diese kompetent durchführen zu können, bilden wir uns auch in diesem Bereich regelmäßig fort.

Bei der Reiseberatung handelt es sich um keine Kassenleistung, so dass wir Ihnen jene privat in Rechnung stellen. Der Betrag hierfür wird je nach Aufwand und durchgeführten Impfungen bestimmt und bewegt sich in der Regel im zweistelligen Bereich. Bitte sprechen Sie uns einfach an! Achtung: Mit dem bei uns gezahlten Betrag sind „lediglich“ die Beratung und der „Akt“ des Impfens bei uns abgegolten. Die Impfstoffe selbst kaufen Sie in der Apotheke. Eine Ausnahme hiervon stellt der Gelbfieberimpfstoff dar. Als offiziell anerkannte Gelbfieberimpfstelle haben wir diesen vorrätig und verimpfen ihn zu einem Komplettpreis. Die Bezahlung (Reiseberatung ob nun mit oder ohne Gelbfieber) erfolgt bar bei uns in der Praxis.

Viele Krankenkassen bezahlen als Sonderleistung einen Teil der oder auch die komplette Reiseberatung inklusive Impfungen. Um eine solche Erstattung zu beantragen, reichen Sie die bei uns erhaltene Quittung (plus ggf. die von der Apotheke über die Impfstoffe) einfach bei der Krankenkasse ein!

Sprechstunde für Wohnungslose

Neben unseren üblichen Sprechzeiten, zu denen (nach Voranmeldung) selbstverständlich jede/r willkommen ist, bietet Herr Schmitthenner im Rahmen seiner Anstellung eine separate, offene Sprechstunde für Wohnungslose, andere Menschen in sozial prekären Situationen oder solche, die sich dort einfach wohler fühlen als in einer normalen Arztpraxis, an.

Diese findet statt:

Montag und Donnerstag

9:00 – 11:00 Ferdinand-Weiß-Haus (Ferdinand-Weiß-Straße 9a, 79106 Freiburg)

11:30 – 13:00 Pflasterstub´ (Herrenstraße 6, 79098 Freiburg)